Kieferorthopädie in Dübendorf

Wissenswertes


Wir hoffen, Ihnen mit dieser Rubrik häufige Fragen im Zusammenhang mit der Kieferorthopädie zu beantworten.

Wann mit meinem Kind zum Kieferorthopäden?

Eine Abklärung beim Spezialisten ist indiziert, wenn der Zahnarzt, der Ihr Kind kennt (Allgemein- oder Kinderzahnarzt) oder die Schulzahnklinik, Sie auf die Fehlstellung aufmerksam macht und Ihnen zu einer Abklärung rät.

Wir als Fachzahnärzte empfehlen folgende Richtwerte für die Erstkonsultation:

Bereits im Alter von 6-8 Jahren 


  • Kinder mit schwerer Zahn- und/oder Kieferfehlstellung
  • Kinder mit Sprachentwicklungsstörungen, konstanter Mundatmung, eingeschränkter Nasenatmung
  • Kinder mit persistierenden Angewohnheiten wie Daumenlutschen, Zungenpressen oder Lippenbeissen


Vor dem Eintritt in die Pubertät (Normalfall)


  • Mädchen mit 9 bis 10 Jahren
  • Jungen mit 11 bis 12 Jahren


Da wir in unserer Profession mit Kieferwachstum arbeiten und oft auch auf solches angewiesen sind, ist ein leicht zu frühes Erscheinen beim Kieferorthopäden einem zu späten vorzuziehen.

Der erste Termin

Der erste Termin dient dem gegenseitigen Kennenlernen und liefert bereits wichtige Anhaltspunkte bezüglich bestehender Fehlstellungen einerseits und Ihren Wünschen und Bedürfnissen andererseits.

Unser Ziel ist es, dass Sie im Rahmen des ersten Beratungsgespräches zu folgenden zentralen Fragen eine Antwort bekommen:


  • Besteht bei mir oder meinem Kind eine Therapienotwendigkeit?
  • Was wären die langfristigen Folgen einer Nichtbehandlung?
  • Wann ist der optimale Zeitpunkt für den Behandlungsstart?
  • Welche Spangensysteme kämen voraussichtlich zum Einsatz?
  • Wie steht es um die Kosten und Therapiedauer der aufgezeigten Therapie(n)?
  • Wie wäre im Fall einer Behandlung das weitere Vorgehen?


Wenn Sie oder Ihr Kind über eine Zusatzversicherung verfügen, macht es Sinn, dass Sie bereits vor dem ersten Termin die Modalitäten dieser Versicherung nochmals abklären (telefonisch oder durch Konsultation der Police).

Der Kostenaspekt

Die Behandlungskosten in der Kieferorthopädie werden massgeblich bestimmt durch den Schweregrad der Behandlung, der Therapiedauer und des zum Einsatz kommenden Spangensystems.

Frühe Behandlungen bei Kindern im Alter von 6 bis 8 Jahren mit dem Ziel, ein vordergründiges Problem bereits frühzeitig zu entschärfen, verursachen Kosten von CHF 3'000.- bis maximal 5'000.-.

Ganzheitliche Zahn- und Kieferregulationen, die 2 bis 3 Jahre in Anspruch nehmen, bewegen sich in einer Grössenordung von CHF 9'000.- bis maximal 12'000.-.

Bei der Lingualtechnik (Incognito™), welche das höchste Mass an Unsichtbarkeit bietet, liegen die Kosten circa 25% höher.

Die Korrektur von milden Zahnfehlstellungen mit einem Foliensystem (Invisalign®), kann mit ca. CHF 7'500.- dem Aufwand entsprechend günstiger angeboten werden.

Kostenträger , Versicherungen , IV

Für die Mehrheit der Patienten gilt, dass sie selbst oder ihre Eltern für die Kosten der Behandlung aufkommen müssen.

Bei Kindern und Jugendlichen besteht allerdings häufig eine Zusatzversicherung, die einen signifikanten Teil der Behandlungskosten den Eltern

zurückerstattet.

Die Invalidenversicherung (IV) bezahlt Behandlungen bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres in besonderen Härtefällen.

Als Fachzahnärzte für Kieferorthopädie sind wir befugt, bei Erfüllung der geforderten Kriterien Anmeldungen bei der IV vorzunehmen. Wir prüfen routinemässig jeden Patienten hinsichtlich der IV-Kriterien.

Der Notfall

Notfälle in der Kieferorthopädie sind zwar selten, können aber dennoch vorkommen.

Sie betreffen vor allem Defekte bei festsitzenden Spangen oder nicht mehr passende abnehmbare Spangen.

Wenn sich ein auf den Zahn geklebtes Element (sog. Bracket) lösen sollte, dann ist dies meistens kein „Notfall“, da keine Schmerzen damit verbunden sind.

Bitte melden Sie sich telefonisch und wir entscheiden gemeinsam, ob Sie kurz ausserplanmässig vorbei kommen sollten oder ob es bis zum nächsten ordentlichen Termin warten kann.

Wenn sich ein Draht infolge des Essens ausfädeln sollte und anfängt in die Wange zu stechen, kann dies für den Patienten unangenehm sein.

Bitte melden Sie sich telefonisch und wir werden Sie umgehend drannehmen.

Passiert es am Wochenende oder in den Ferien, können Sie das dünne, stechende Bogenende oder den gesamten Bogen mit einer gekrümmten Nagelschere durchtrennen und entfernen. 

Abnehmbare Apparaturen wie Platten oder der Monoblock können aus zwei Gründen die Passung verlieren:


  • Wenn sie zu lange nicht getragen werden. Ein über Wochen oder sogar Monate nicht getragenes Gerät kann die Passung derart verlieren, dass eine Neuanfertigung erforderlich wird.
  • Wenn Milchzähne ausfallen und bleibende Zähne durchbrechen. Bitte melden Sie sich telefonisch. Mit kleinen Schleiffmassnahmen am Gerät kann dieses Problem behoben werden.
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