Wissenswertes2024-06-04T14:51:29+02:00

Wissenswertes

Wissenswertes

In dieser Rubrik beantworten wir die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit Ihrer kieferorthopädischen Behandlung.

In dieser Rubrik beantworten wir die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit Ihrer kieferorthopädischen Behandlung.

Erstkonsultation

Erstkonsultation

Wann sollte ich mein Kind dem Kieferorthopäden ein erstes Mal zeigen?2024-02-01T17:19:27+01:00

Eine Erstkonsultation in unserer Praxis ist indiziert, wenn der Zahnarzt Ihres Kindes (Allgemein- oder Kinderzahnarzt) oder die Schulzahnklinik eine Fehlstellung diagnostiziert und Ihnen zu einer Abklärung rät.

Die hier aufgeführten zeitlichen Empfehlungen für die Erstkonsultation sind als Richtwerte zu verstehen:

Bereits im Alter von 6-8 Jahren

  • bei Kindern mit deutlicher Zahn- und/oder Kieferfehlstellung
  • bei Kindern mit Sprachentwicklungsstörungen, konstanter Mundatmung oder eingeschränkter Nasenatmung
  • bei Kindern mit persistierenden Angewohnheiten (sog. Habits) wie Daumenlutschen, Zungenpressen oder Lippenbeissen

Vor dem Eintritt in die Pubertät (Normalfall)

  • bei Mädchen mit 9 bis 10 Jahren
  • bei Jungen mit 11 bis 12 Jahren

Da wir mit Kieferwachstum arbeiten und oft auch auf solches angewiesen sind, ist ein leicht zu frühes Erscheinen beim Kieferorthopäden einem zu späten vorzuziehen.

Wie ist der Ablauf und was sind die Ziele des ersten Termins?2024-06-04T14:43:23+02:00

Der erste Termin dient dem gegenseitigen Kennenlernen, gefolgt von einer kurzen klinischen Untersuchung, bei welcher Dr. Dietrich sich ein Bild von der dentalen Situation bei Ihnen oder Ihrem Kind macht.

Im anschliessenden Gespräch erläutert und diskutiert Dr. Dietrich seinen kieferorthopädischen Befund und versucht Ihre Wünsche und Bedürfnisse besser zu verstehen.

Ziel ist es, dass Sie im Rahmen des ersten Beratungsgespräches zu folgenden zentralen Fragen eine Antwort bekommen:

  • Besteht bei mir oder meinem Kind eine Therapienotwendigkeit?
  • Was wären die langfristigen Folgen einer Nichtbehandlung?
  • Wann ist der optimale Zeitpunkt für den Behandlungsstart?
  • Welche Spangensysteme kämen voraussichtlich zum Einsatz?
  • Wie steht es um die Kosten und Therapiedauer der aufgezeigten Therapie(n)?
  • Wie wäre im Fall einer Behandlung das weitere Vorgehen?

Rundum die Behandlung

Rundum die Behandlung

Wie geht es weiter nach dem ersten Termin?2024-02-12T16:00:39+01:00

Wenn der optimale Zeitpunkt für einen Therapiestart erreicht ist, werden in einem ersten zentralen Schritt Planungsunterlagen erstellt (Fotos, Röntgenbilder und Gipsmodell der Zähne). Mit dieser Dokumentation analysiert Dr. Dietrich ihre Zahn- und/oder Kieferfehlstellung und plant die apparative Behandlung.

In komplizierten Fällen erfolgt nach der Planung eine separate Besprechung mit dem Patienten (bei minderjährigen Patienten immer mit einem Elternteil).

Bei der Besprechung erläutert Dr. Dietrich die aus seiner Sicht möglichen alternativen Behandlungskonzepte, geht auf die Vor- und Nachteile verschiedener Spangensysteme ein und konkretisiert die zu erwartenden Kosten.

Mit wie vielen Behandlungsterminen habe ich ungefähr zu rechnen?2024-02-01T17:22:02+01:00

Behandlungen bei Kindern, die häufig eine erste Korrekturphase darstellen sind auf die Dauer von 12 bis 18 Monaten angelegt. Einzelkontrollen finden alle 2 bis 3 Monate statt.

Gesamtbehandlungen bei Teenagern mit festsitzenden Spangen dauern erfahrungsgemäss 2- 3 Jahre. Kontrollsitzungen alle 6-8 Wochen stellen sicher, dass die Behandlung vorankommt, ohne dass dabei die Zähne überbelastet werden.

Wird mich die kieferorthopädische Behandlung einschränken?2024-02-12T16:01:13+01:00

Alle kieferorthopädischen Apparaturen sind zu Beginn ein Fremdkörper und erfordern eine Angewöhnungsphase.

Je nach Apparatur beträgt Angewöhnungszeit 3 bis 7 Tage, in welcher gelegentlich eine leicht veränderte Aussprache ausgemacht werden kann oder der Wunsch nach eher weicher Nahrung besteht.

Die festsitzende Zahnspange (Typ «Gartenhaag») kann zu einer Einschränkung führen bei Patienten, die ein Blasinstrument spielen oder die für ihre Sportart einen Mundschutz tragen müssen.

Werde ich infolge der kieferorthopädischen Apparatur Schmerzen haben?2024-02-01T17:23:28+01:00

Wie unangenehm eine neue kieferorthopädische Apparatur empfunden wird, ist individuell sehr unterschiedlich.

Wir sind bemüht behandlungsbedingte Schmerzen auf ein Minimum zu reduzieren und nutzen dazu folgende Mittel und Strategien:

  • Festsitzende Spangen vom Typ “Gartenhag” montieren wir nicht auf einmal, sondern etappenweise. Durch ein schrittweises Angewöhnen erleichtern wir unseren Patienten den Einstieg in die Behandlung deutlich.
  • Bei besonders schmerzempfindlichen Patienten wählen wir Spangensysteme, von denen wir wissen, dass sie in der Angewöhnungsphase sanfter sind als andere.
  • Bereitstellung von Hilfsmitteln, die das Angewöhnen erleichtern.
  • Informationen und Tipps zum richtigen Verhalten während der Angewöhnungsphase.
Als Expats sind wir erst vor kurzem in die Schweiz gezogen. Kann unsere bereits angefangene Behandlung bei ihnen fortgeführt werden?2024-06-04T14:47:09+02:00

Ja, zu unseren Patienten zählen viele Expats.

In den meisten Fällen ist es für uns leicht ersichtlich, welches Konzept Ihr/e vormalige/r Behandler/in verfolgte. Wir versuchen so gut es geht die Behandlung nahtlos weiterzuführen.

Vorteilhaft ist, wenn sie alte Röntgenbilder, Fotos und Modelle von Ihrem vormaligen Kieferorthopäden an uns weiterleiten können.

Im Falle Ihres Wegzugs erhalten Sie von uns ebenso alles Material, das künftige Behandler/innen am neuen Ort für eine nahtlos weiterführende Behandlung benötigt.

Kosten

Kosten

Werden die anfallenden Kosten von einer Versicherung übernommen?2024-02-01T17:26:49+01:00

Ja, bei Kindern und Teenagern, sofern eine Zusatzversicherung für kieferorthopädische Korrekturen besteht.

Zusatzversicherungen übernehmen i.d.R. einen gewissen Prozentsatz der Behandlungskosten (z.B. 50% oder 75%) und haben häufig ein jährliches Kostenmaximum (z.B. CHF 3´000.-).

Es macht Sinn, wenn sie bereits vor dem ersten Termin diese Versicherungsmodalitäten in Erfahrung bringen, damit wir sie bestmöglich beraten können.

Was sollte ich zum Thema Zusatzversicherungen wissen?2024-06-04T14:48:59+02:00

Zusatzversicherungen funktionieren anders als die Grundversicherung:

Unsere Rechnungsstellung erfolgt immer an Sie persönlich und nicht an Ihre Zusatzversicherung. Sie haben Ihrerseits die Möglichkeit eine Rechnungskopie an die Versicherung weiterzuleiten und erhalten eine Auszahlung gemäss den Vertragsbestimmungen auf Ihr Privatkonto.

Zeitpunkt für den Abschluss einer Zusatzversicherung für Ihr Kind:

Zusatzversicherungen können i.d.R. bis zum fünften Geburtstag des Kindes relativ einfach ohne zahnärztliches Attest abgeschlossen werden.

Nach dem fünften Geburtstag kann im Einzelfall ein zahnärztliches Attest zu einem Ausschluss oder zu einer Ablehnung führen.

Versicherungswechsel nach dem fünften Geburtstag des Kindes:

Wenn die Krankenkasse (Grundversicherung) gewechselt wird, werden häufig auch die Zusatzversicherungen gekündigt und neue abgeschlossen. Dies wird von Versicherungsmaklern, die auf Provisionsbasis arbeiten auch sehr forciert.

Die neue Zusatzversicherung Ihres Kindes, welches jetzt zum Bespiel 11-jährig ist, beinhaltet eventuell eine Wartefrist, in welcher keine Kostenübernahme stattfindet. Wenn Ihr Kind mit 12 Jahren eine Zahnspange bekommt, wird die neue Versicherung den Kieferorthopäden, den Hauszahnarzt und die Schulzahnklinik befragen, ob Ihnen die Zahnfehlstellung Ihres Kindes nicht schon bei Vertragsabschluss bekannt war.

Wir erleben es jedes Jahr mehrfach, dass Eltern eine seit Jahren bestehende und damit «wertvolle» Zusatzversicherungen kündigen und mit einer Neuen problembehafteten Versicherungen dastehen.

Unser Rat ist deshalb: Wenn sie nach dem fünften Geburtstag ihres Kindes die Krankenkasse (Grundversicherung) wechseln, kündigen sie die Zusatzversicherung nicht, behalten sie diese und führen sie diese weiter.

Was hat es mit IV und Geburtsgebrechen auf sich?2024-02-01T17:29:00+01:00

In unserer Fachpraxis zeigen 8-10% der Patienten Kieferfehlstellungen oder Zahnanomalien, die von der Invalidenversicherung (IV) als Geburtsgebrechen eingestuft werden. Die IV übernimmt nach Prüfung des Antrags die kieferorthopädischen Behandlungskosten bis zum Erreichen des 20. Lebensjahres des Patienten.

Ein Geburtsgebrechen liegt vor, wenn die von der IV festgesetzten Kriterien erfüllt sind. Für die Beurteilung braucht der geschulte Kieferorthopäde einen klinischen Befund, ein Übersichtsröntgenbild (OPT) und ein seitliches Röntgenbild (FRS).

Als Fachzahnarzt für Kieferorthopädie beurteilt Dr. Dietrich, jeden neuen Patienten hinsichtlich der Existenz eines Geburtsgebrechens und informiert unaufgefordert beim Vorliegen eines solchen.

Mit welchen Kosten habe ich zu rechnen?2024-02-12T15:54:04+01:00

Die Behandlungskosten in der Kieferorthopädie werden massgeblich durch den Schweregrad der Behandlung, die Therapiedauer und das zum Einsatz kommende Spangensystem bestimmt.

Bei frühen Behandlungen im Alter von 7 bis 9 Jahren geht es darum, ein vordergründiges Problem bereits frühzeitig zu entschärfen. Hier liegt der Kostenrahmen bei CHF 2’500.- bis CHF 4’000.-.

Ganzheitliche Zahn- und Kieferregulationen nehmen normalerweise 2 bis 3 Jahre in Anspruch und bewegen sich kostentechnisch in einer Grössenordung von CHF 8’000.- bis CHF 12’000.-.

Korrekturen von leichten bis mittleren Zahnfehlstellungen mit Invisalign®-Alignern haben einen Kostenrahmen von CHF 5´000.- bis CHF 7´500.-

Notfall

Notfall

Was tun im Notfall?2024-05-28T16:56:28+02:00

Ein schmerzhafter Spangendefekt an einem verlängerten Wochenende oder während den Betriebsferien unserer Praxis kann nicht tagelang fortbestehen, sondern muss zeitnah behoben werden.

Folgende Vorgehensweise hat sich aus unserer Sicht bewährt:

  1. Mut zur Selbsthilfe
    Ein stechendes Drahtende kann mit einer Nageschwere abgeschnitten werden. Ein ausgefädelter Bogen kann, sofern er dünn ist, von Hand aus der Spange herausgezogen werden.

  2. Notfalltelefon Dr. Dietrich 0041 79 433 56 37
    Häufig lässt sich ein Spangenproblem mittels Ferndiagnose entschärfen oder gar lösen. Hilfreich ist auch, wenn sie ein Bild des Defekts schicken.

  3. Weitere Anlaufstellen
    Zahnärztlicher Notfalldienst Zürcher Oberland: 0800 33 66 55
    Universität Zürich, Zentrum für Zahnmedizin: 044 634 33 11
    Zahnärztliches Zentrum Wallisellen: 044 806 60 60
Wann liegt ein Notfall vor und wann nicht?2024-06-04T14:50:44+02:00

Notfälle in der Kieferorthopädie sind selten und betreffen fast immer die festsitzende Zahnspangen.

Ein Notfall liegt immer dann vor, wenn ein Spangendefekt zu Schmerzen führt.

  • Bitte beachten Sie den nächsten AbschnittWas tun im Notfall?“

Keine Notfälle sind all jene Spangendefekte, die keine oder nur minimale Schmerzen verursachen (z.B. ein loses aber nicht weiter störendes Bracket).

  • Bitte melden Sie sich telefonisch in der Praxis. Basierend auf ihren Schilderungen empfehlen wir Ihnen ausserplanmässig kurz vorbeizukommen oder entscheiden, dass wir bis zum nächsten ordentlichen Termin zuwarten können.

Kein Notfall sind Probleme mit dem Zahnfleisch, infolge eines hängegengebliebenen Nahrungsrestes oder nicht richtiger Mundhygiene.

  • Bitte spülen sie 2-3 täglich für 30 Sekunden mit einem Chlorhexidin-Präparat. Beispiele: Meridol Chlorhexidin 0.2% ; Curaprox Perio Plus 0.2%;

Curasept ADS 220 0,2% ; Parodontax Chlorhexamed 0,2%

Alternativ zur Mundspülung kann ein Chlorhexidin-Gel angewandt werden, der sehr gezielt und lokal auf die entzündete Stelle aufgetragen wird.

  • Parallel dazu beginnen Sie bitte die entzündete Stelle konsequent mit der Zahnbürste zu massieren.

Kieferorthopädie in Dübendorf AG
Wallisellenstrasse 21
8600 Dübendorf

Montag
Dienstag bis Mittwoch
Donnerstag
Freitag

8-12 / 13-16:30 Uhr
8-12 / 13-17 Uhr
8-12 Uhr
8-12 / 13-17 Uhr

Montag  8-12 / 13-16:30 Uhr
Dienstag bis Mittwoch 8-12 / 13-17 Uhr
Donnerstag  8-12 Uhr
Freitag  8-12 / 13-17 Uhr

Telefon: 044 820 37 37

Kontaktieren Sie uns via E-Mail

Mitgliedschaften