Zusatzversicherungen funktionieren anders als die Grundversicherung:

Unsere Rechnungsstellung erfolgt immer an Sie persönlich und nicht an Ihre Zusatzversicherung. Sie haben Ihrerseits die Möglichkeit eine Rechnungskopie an die Versicherung weiterzuleiten und erhalten eine Auszahlung gemäss den Vertragsbestimmungen auf Ihr Privatkonto.

Zeitpunkt für den Abschluss einer Zusatzversicherung für Ihr Kind:

Zusatzversicherungen können i.d.R. bis zum fünften Geburtstag des Kindes relativ einfach ohne zahnärztliches Attest abgeschlossen werden.

Nach dem fünften Geburtstag kann im Einzelfall ein zahnärztliches Attest zu einem Ausschluss oder zu einer Ablehnung führen.

Versicherungswechsel nach dem fünften Geburtstag des Kindes:

Wenn die Krankenkasse (Grundversicherung) gewechselt wird, werden häufig auch die Zusatzversicherungen gekündigt und neue abgeschlossen. Dies wird von Versicherungsmaklern, die auf Provisionsbasis arbeiten auch sehr forciert.

Die neue Zusatzversicherung Ihres Kindes, welches jetzt zum Bespiel 11-jährig ist, beinhaltet eventuell eine Wartefrist, in welcher keine Kostenübernahme stattfindet. Wenn Ihr Kind mit 12 Jahren eine Zahnspange bekommt, wird die neue Versicherung den Kieferorthopäden, den Hauszahnarzt und die Schulzahnklinik befragen, ob Ihnen die Zahnfehlstellung Ihres Kindes nicht schon bei Vertragsabschluss bekannt war.

Wir erleben es jedes Jahr mehrfach, dass Eltern eine seit Jahren bestehende und damit «wertvolle» Zusatzversicherungen kündigen und mit einer Neuen problembehafteten Versicherungen dastehen.

Unser Rat ist deshalb: Wenn sie nach dem fünften Geburtstag ihres Kindes die Krankenkasse (Grundversicherung) wechseln, kündigen sie die Zusatzversicherung nicht, behalten sie diese und führen sie diese weiter.