Eine Erstkonsultation in unserer Praxis ist indiziert, wenn der Zahnarzt Ihres Kindes (Allgemein- oder Kinderzahnarzt) oder die Schulzahnklinik eine Fehlstellung diagnostiziert und Ihnen zu einer Abklärung rät.
Die hier aufgeführten zeitlichen Empfehlungen für die Erstkonsultation sind als Richtwerte zu verstehen:
Bereits im Alter von 6-8 Jahren
- bei Kindern mit deutlicher Zahn- und/oder Kieferfehlstellung
- bei Kindern mit Sprachentwicklungsstörungen, konstanter Mundatmung oder eingeschränkter Nasenatmung
- bei Kindern mit persistierenden Angewohnheiten (sog. Habits) wie Daumenlutschen, Zungenpressen oder Lippenbeissen
Vor dem Eintritt in die Pubertät (Normalfall)
- bei Mädchen mit 9 bis 10 Jahren
- bei Jungen mit 11 bis 12 Jahren
Da wir mit Kieferwachstum arbeiten und oft auch auf solches angewiesen sind, ist ein leicht zu frühes Erscheinen beim Kieferorthopäden einem zu späten vorzuziehen.
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